Nina Weymann
Ancient Languages and Texts (ALT)
Rechtswissenschaft
Fachbereich Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht und Römisches Recht
Van't-Hoff-Str. 8
14195 Berlin
2016
Zweite juristische Staatsprüfung
2014
Erste juristische Staatsprüfung
2011 – 2013
Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches und Römisches Recht (Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller), FU Berlin
2009 – 2012
Tutorin für Privatrecht am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft, FU Berlin
Der Haftungsausschluss mangels Verschuldens bei der lex Aquilia
Das Dissertationsprojekt befasst sich mit der Frage, welche Rolle die geistige Reife bzw. der Verstand des Schädigers für eine Haftung wegen Sachbeschädigung nach der lex Aquilia spielte. Geklärt werden soll unter anderem, inwieweit der Verstand nach römischem Recht unabdingbare Voraussetzung für eine Schadenszurechnung war, welche Gründe dies hatte und anhand welcher Kriterien beurteilt wurde, ob Verstand vorlag. Unter den Juristen Roms herrschte diesbezüglich zum Teil Uneinigkeit. Untersucht werden soll, ob die unterschiedlichen Ansichten Ausdruck einer sich über mehrere Jahrhunderte erstreckenden schrittweisen Entwicklung sind oder unterschiedliche Konzeptionen widerspiegeln, welche sich durch Einflüsse der griechischen Philosophie auf das römische Recht herausgebildet hatten.
Diese Dissertation wird gefördert durch ein Promotionsstipendium des Einstein Center Chronoi.