Springe direkt zu Inhalt

Nina Weymann

anonymes_bild

Ancient Languages and Texts (ALT)

Law

Address
Freie Universität Berlin
Fachbereich Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht und Römisches Recht
Van't-Hoff-Str. 8
14195 Berlin

2016     
Zweite juristische Staatsprüfung

2014     
Erste juristische Staatsprüfung

2011 – 2013     
Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches und Römisches Recht (Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller), FU Berlin

2009 – 2012     
Tutorin für Privatrecht am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft, FU Berlin

Der Haftungsausschluss mangels Verschuldens bei der lex Aquilia

Das Dissertationsprojekt befasst sich mit der Frage, welche Rolle die geistige Reife bzw. der Verstand des Schädigers für eine Haftung wegen Sachbeschädigung nach der lex Aquilia spielte. Geklärt werden soll unter anderem, inwieweit der Verstand nach römischem Recht unabdingbare Voraussetzung für eine Schadenszurechnung war, welche Gründe dies hatte und anhand welcher Kriterien beurteilt wurde, ob Verstand vorlag. Unter den Juristen Roms herrschte diesbezüglich zum Teil Uneinigkeit. Untersucht werden soll, ob die unterschiedlichen Ansichten Ausdruck einer sich über mehrere Jahrhunderte erstreckenden schrittweisen Entwicklung sind oder unterschiedliche Konzeptionen widerspiegeln, welche sich durch Einflüsse der griechischen Philosophie auf das römische Recht herausgebildet hatten.

Diese Dissertation wird gefördert durch ein Promotionsstipendium des Einstein Center Chronoi.